Rechtsprechung
BFH, 27.03.2008 - VI S 1/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Anhörungsrüge dient nicht der Überprüfung der angegriffenen Entscheidung in vollem Umfang
- Judicialis
FGO § 133a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Anhörungsrüge überprüft nicht die angegriffene Entscheidung in vollem Umfang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 26.03.2007 - II S 1/07
Rechtliches Gehör; Einheitswert für Mietwohngrundstück im Beitrittsgebiet
Auszug aus BFH, 27.03.2008 - VI S 1/08
Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, sofern das Vorbringen nicht nach den Prozessvorschriften ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. März 2007 II S 1/07, BFH/NV 2007, 1094, m.w.N.).Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt daher nur dann vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 1094, m.w.N.;… vom 20. August 2007 IX S 6/07, BFH/NV 2007, 2324).
- BFH, 30.08.2007 - IX S 6/07
Anhörungsrüge
Auszug aus BFH, 27.03.2008 - VI S 1/08
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt daher nur dann vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 1094, m.w.N.; vom 20. August 2007 IX S 6/07, BFH/NV 2007, 2324). - BFH, 10.12.2007 - VI B 88/07
Verfahrensmangel wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des erkennenden …
Auszug aus BFH, 27.03.2008 - VI S 1/08
Durch Beschluss vom 10. Dezember 2007 VI B 88/07 hat der angerufene Senat die Beschwerde des Klägers, Beschwerdeführers und Rügeführers (Kläger) wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 2. Mai 2007 5 K 1002/03 als unbegründet zurückgewiesen.
- BFH, 29.10.2012 - I S 11/12
Begründetheit einer Anhörungsrüge